top of page

Schutz vor Diskriminierung: Kampagne "Grundgesetz für alle"

Aktualisiert: 10. Mai 2021

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.


So lautet Artikel 3 des Grundgesetzes. Nicht nur um den Begriff der „Rasse“ gibt es aktuell umfangreiche Diskussionen. Er stammt aus der Rassenlehre und impliziert das Bestehen von unterschiedlichen Menschenrassen. Auf dieser Grundlage konnte eine Ideologie entstehen, die eine Minderwertigkeit bestimmter „Rassen“ gegenüber anderen vermittelt [1].


Während das Bestehen unterschiedlicher Menschenrassen auch von Seiten der Genetik widerlegt ist [2], gibt es weiterhin Rassismus und rassistische Diskriminierungen, die auf einem sozialen Konstrukt der Abwertung vermeintlicher Rassen beruhen. Das führt dazu, dass Betroffene rassistischer Diskriminierung dazu gezwungen sind, rassistische Terminologien zu verwenden und geltend machen müssen, aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminiert zu werden [1].

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert daher eine Änderung des Artikels. Dies wird auch von anderen Organisationen unterstützt, wobei die Vorschläge und Sichtweisen stark auseinandergehen [1].


Gleichzeitig wurden im Jahr 1949 bei Inkrafttreten des Grundgesetzes Diskriminierungsformen, wie die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität nicht mit in die Beschreibung aufgenommen. Organisationen und Aktivist*innen haben daher eine Kampagne auf der Grundlage eines Gesetzesentwurfs der Oppositionsparteien vom September 2019 gestartet. Angelehnt an die „Ehe für alle“ fordern sie unter dem Motto „Grundgesetz für alle“ die Aufnahme der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes [3].


Das allgemeine Diskriminierungsverbot bietet keinen ausreichenden Schutz für diese Gruppen. Noch immer erleben queere Menschen Diskriminierungen im Alltag, im Berufsleben und anderen Bereichen, haben aber keine Grundlage, auf der sie diese geltend machen können.

Um sie vor individuellen Diskriminierungen aber auch vor einer Änderungen gesellschaftlicher Stimmungslagen und damit einhergehenden Gefahren für die Freiheit und die Würde von Menschen zu schützen, ist die Ergänzung des Artikels 3 notwendig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlung des Rassebegriffs in Bundesregierung und Bundestag, wird die Kampagne zum besseren Schutz von queeren Menschen als Chance gesehen [3], [4].

Zahlreiche Organisationen und auch Prominente wie Anne Will und Olivia Jones unterstützen Forderungen. Hier erfahrt ihr mehr über die Kampagne und hier geht es zur Petition.


Einen Schilderung, wie Homo- und Transphobie im Alltag aussehen kann, findet ihr in unserem Blog, außerdem hat uns Dr. Anna Kasten dort im Interview über die Situation von LGBTQI* in Polen berichtet. Zur Sensibilisierung zu diesem Thema haben unsere Botschafter*innen außerdem einige Angebote für Workshops. In unserem ersten Workshop an der deutschen Schule in Tokio, Japan, wurde ebenfalls über sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität gesprochen.


 

Quellen:

[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rassistische-diskriminierung/begriff-rasse


15 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Zahlen, bitte (2)

Zahlen, bitte!

bottom of page